Mit 1. Juli 2025 werden die festen Gebührensätze laut § 14 Gebührengesetz 1957 angepasst. Da auch Gemeinden berechtigt sind, Anträge für Reisepässe und Personalausweise entgegenzunehmen, möchten wir Sie über folgende wichtige Fristen und Änderungen informieren:
🗓️ Wichtige Fristen im Überblick:
✅ Bis einschließlich 30. Juni 2025:
Reisedokumente (Reisepässe und Personalausweise) müssen bis spätestens 30. Juni 2025 von der BH Braunau ausgestellt worden sein.
Die zugehörige Gebühr muss spätestens am 30. Juni 2025 auf dem Konto der BH Braunau eingelangt sein.
🏢 Letzter Annahmetag in den Gemeinden:
Freitag, 27. Juni 2025 ist der letzte Tag, an dem Gemeinden Anträge entgegennehmen dürfen.
Ab Montag, 30. Juni 2025 gilt ein Annahmestopp ❌ – Anträge können dann nur mehr direkt bei der BH Braunau eingebracht werden.
📅 Ab 01. Juli 2025:
💰 Neue Gebührensätze ab 01. Juli 2025:
Personalausweis ab dem 16. Geburtstag: € 91,00
Personalausweis bis zum 16. Geburtstag: € 39,00
Reisepass ab dem 12. Geburtstag: € 112,00
Reisepass bis zum 12. Geburtstag: € 30,00