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Gebührenerhöhung ab 01. Juli 2025 – Reisepässe & Personalausweise

Reisepass

Mit 1. Juli 2025 werden die festen Gebührensätze laut § 14 Gebührengesetz 1957 angepasst. Da auch Gemeinden berechtigt sind, Anträge für Reisepässe und Personalausweise entgegenzunehmen, möchten wir Sie über folgende wichtige Fristen und Änderungen informieren:


🗓️ Wichtige Fristen im Überblick:

Bis einschließlich 30. Juni 2025:

  • Reisedokumente (Reisepässe und Personalausweise) müssen bis spätestens 30. Juni 2025 von der BH Braunau ausgestellt worden sein.

  • Die zugehörige Gebühr muss spätestens am 30. Juni 2025 auf dem Konto der BH Braunau eingelangt sein.

🏢 Letzter Annahmetag in den Gemeinden:

  • Freitag, 27. Juni 2025 ist der letzte Tag, an dem Gemeinden Anträge entgegennehmen dürfen.

  • Ab Montag, 30. Juni 2025 gilt ein Annahmestopp ❌ – Anträge können dann nur mehr direkt bei der BH Braunau eingebracht werden.


📅 Ab 01. Juli 2025:

  • Gemeinden nehmen wieder Anträge entgegen ✔️

  • Neue Gebührensätze treten in Kraft 💶


💰 Neue Gebührensätze ab 01. Juli 2025:

  • Personalausweis ab dem 16. Geburtstag: € 91,00

  • Personalausweis bis zum 16. Geburtstag: € 39,00

  • Reisepass ab dem 12. Geburtstag: € 112,00

  • Reisepass bis zum 12. Geburtstag: € 30,00

18.06.2025