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Antrag auf Fahrtkostenzuschuss für Studierende und Auszubildende

Der Gemeinderat der Gemeinde Höhnhart hat am 12.12.2014 in seiner Sitzung beschlossen, dass Personen die ihren Hauptwohnsitz in Höhnhart haben, aber in einem anderen Ort in Österreich Studieren oder eine Ausbildung absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmittel am Studien- bzw. Ausbildungsort erhalten.


WFotolia_70311365_S © Nageler wird gefördert?
Gefördert werden Personen die Ihren Hauptwohnsitz in Höhnhart haben und ein öffentliches Verkehrsmittel in ihrem Studien- bzw. Ausbildungsort nutzen.

Wie wird gefördert?
Es wird der tatsächlich aufgewendete Betrag des Antragsstellers / der Antragstellerin für die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmittel gefördert, max. aber bis zu 200,- € innerhalb eines Jahres (Zeitraum von 01.09. des Jahres bis 31.08 des Folgejahres).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Hauptwohnsitz in Höhnhart vom 01.09. des Jahres bis 31.08. des Folgejahres
  • Der Hauptwohnsitz muss während des geförderten Zeitraumes durchgehend aufrechterhalten werden.
  • Nachweis der tatsächlich aufgewendeten Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (Rechnung)
  • Studien- bzw. Ausbildungsbestätigung

Abwicklung / Antragsstellung
Das Ansuchen auf Zuerkennung des Fahrtkostenzuschusses ist beim Gemeindeamt Höhnhart einzureichen. Nach Prüfung des eingereichten Formulares wird die Förderung an den Antragssteller / die Antragsstellerin überwiesen.


Formular 

Das Ausfüllen aller mit * gekennzeichneten Felder ist erforderlich.

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      Zustimmungs- u. Verpflichtungserklärung *

      Ich versichere, dass ich die in diesem angeführten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige Angaben eine Rückforderung eines gewährten bzw. bereits ausbezahlten Zuschusses nach sich ziehen. Ich verpflichte mich weiters einen nicht gebührenden bzw. zu Unrecht erhaltenen Zuschuss zurückzuzahlen. 

      Ich verpflichte mich, den Hauptwohnsitz während des geförderten Zeitraumes durchgehend in Höhnhart aufrecht zu halten.

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