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Gemeinde Höhnhart
Gemeinde Höhnhart , Ansprechperson: Bürgermeister Erich PriewasserAdresse: Höhnhart 60, 5251 HöhnhartTelefon: +43 (7755) 51 15 - 0Fax: +43 (7755) 51 15 - 20E-Mail: gemeinde@hoehnhart.ooe.gv.atDVR-Nummer (Datenverarbeitungsregister) der Gemeinde Höhnhart: 0033154UID-Nummer (Umsatzsteueridentifikation): ATU 23401708
Die Homepage der Gemeinde Höhnhart bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste.
Schreiben an die Gemeinde Höhnhart richten Sie bitte an folgende Adresse:Höhnhart 60, 5251 Höhnhart
Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.
Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer +43 (7755) 5115 - 20. Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer +43 (7755) 5115 während der Amtsstunden zur Verfügung.
Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte die offizielle E-Mail Postadresse gemeinde@hoehnhart.ooe.gv.at der Gemeinde Höhnhart.
Für die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Höhnhart können folgende Formate verwendet werden:
Für den Parteienverkehr stehen wir Ihnen von Mo bis Fr von 7:00 bis 12:00 Uhr und Mo, Di und Do von 13:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.
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Texte, Grafiken und Bilder dieser Web-Site sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Gemeinde Höhnhart zulässig.
Das Internet-Team von www.hoehnhart.ooe.gv.at/ ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht und orientiert sich dabei an den Richtlinien WCAG 2.0 AA des WAI/W3C.
Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern. Einen barrierefreien Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente kann mit den derzeitig verfügbaren Mitteln noch nicht vollständig ermöglicht werden. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten haben.
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Sollten Ihnen daher Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unseres Internet-Angebotes behindern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Sämtliche Anregungen und Fragen senden Sie bitte per E-Mail an gemeinde@hoehnhart.ooe.gv.at.
Inhaltlicher Stand: 14.01.2020Abgenommen durch: Gemeinde Höhnhart
Die Gemeinde Höhnhart stellt ab 01.01.2020 nachfolgende technische Einrichtungen zur Wahrnehmung des "Rechts auf elektronischen Verkehr mit der Verwaltungsbehörde" gem. § 1a E-Government-Gesetz zur Verfügung. Eine Nutzung technischer Möglichkeiten oder Einrichtungen für einen elektronischen Verkehr mit der Gemeinde Höhnhart, die nicht in dieser Liste angeführt sind, ist nicht zulässig.
Verfahrensbezogene elektronische Kommunikation: Die verfahrensbezogene elektronische Kommunikation erfolgt auf Wunsch von Antragsteller*innen an die in den Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der explizite Wunsch auf elektronische Verfahrenskommunikation kann in den Online-Formularen bekannt gegeben werden.
Elektronische Zustellung: Die Übermittlung von nicht nachweislichen Sendungen der Gemeinde Höhnhart erfolgt an die in Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Nachweisliche Sendungen werden über den behördlichen Zustelldienst in das Behördenpostfach (für Privatpersonen unter www.oesterreich.gv.at, für Unternehmen und sonstige Organisationen unter www.usp.gv.at) eingeliefert, sofern ein Empfänger für die E-Zustellung registriert ist. Andernfalls erfolgt eine postalische Übermittlung.
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