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Vereinsjugendförderung

Präambel

Mit der Förderung der Vereinsjugend würdigt die Gemeinde Höhnhart, dass die Jugendarbeit der Vereine einen hohen gesellschaftlichen Wert und eine große soziale Aufgabe darstellt und deshalb einer öffentlichen Förderung bedarf. Der Grundsatzbeschluss dazu wurde am 10.12.2009 gefasst. Diese Förderung ist nur möglich, weil im Gegenzug die Doppelförderung für alternative Energieanlagen (Heizungen) per 31.12.2009 nach mehrmaliger Kritik durch die Gemeindeprüfer eingestellt worden ist.

 

1. Geltungsbereich

Die pauschale Jugendförderung (Pro-Kopf-Förderung) gilt für die in der Anlage aufgeführten Vereine, wenn sie ihre Haupttätigkeit in der Gemeinde entfalten (mindestens 60 % der Mitglieder müssen in Höhnhart wohnhaft sein). Die Förderung wird erstmals im Jahr 2010 gewährt.

 

2. Fördergrundsätze für die pauschale Jugendförderung

Auf Antrag wird für das laufende Kalenderjahr für jedes jugendliche Vereinsmitglied ein Zuschuss gewährt. Die entsprechenden Anträge sind dem Gemeindeamt jeweils bis zum 1. Februar vorzulegen. Jugendliche Vereinsmitglieder im Sinne dieser Richtlinien sind die Mitglieder, die am 1.1. des Jahres aktives Vereinsmitglied waren und das 15. Lebensjahr zu diesem Zeitpunkt noch nicht überschritten haben.
Dem Antrag ist ein Verzeichnis jener jugendlichen Mitglieder anzuschließen, die
- zum Stichtag 1. Jänner länger als ein Jahr Mitglied des Vereines sind
- aktiv und erfolgreich im Verein mitwirken und
- vom Verein demnach entsprechend unterstützt und gefördert werden

Die Gemeinde stellt ein Antragsformular sowie ein dem Antrag beizuschließendes Mitgliederverzeichnis mit den erforderlichen Angaben heuer erstmals zur Verfügung. Das Antragsformular wird auch ins Internet (Homepage der Gemeinde: www.hoehnhart.ooe.gv.at) gestellt, sodass es dann in den Folgejahren von dort downgeloadet und verwendet werden kann.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. Insbesondere kann eine Förderung nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen.

 

3. Förderjahre

Die Förderung wird pauschal pro gemeldetem Mitglied gewährt. Die Gemeinde stellt 2010 einen Pauschalbetrag von 5.000 Euro dazu zur Verfügung. Dieser Betrag kann sich in den Folgejahren – je nach Budgetlage – ändern. Der Förderungsbeitrag pro jugendlichem Mitglied ergibt sich somit aus der Division dieses Betrages durch die Gesamtzahl aller gemeldeten Vereinsjugendmitglieder. Als ungefährer Richtwert kann 2010 ein Betrag von 30 Euro angenommen werden. Die Förderung wird in Summe an den jeweiligen Verein bis Jahresmitte zur Auszahlung gebracht. Allen geförderten Vereinen wird vor der Überweisung der Förderbeiträge eine Gesamtaufstellung zur Kenntnisnahme und ev. zur Bekanntgabe allfälliger Korrekturen übermittelt.

 

4. Widmungsgemäße Verwendung

Die Vereinsförderung ist widmungsgemäß zur Förderung der Vereinsjugend zu verwenden Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung oder bei falschen Angaben kann die Gemeinde die Förderung zurückfordern bzw. weitere Förderungen gänzlich einstellen.


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