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Windeltonne für Säuglinge

WindeltonneDer Gemeinderat der Gemeinde Höhnhart hat am 14.12.2018 beschlossen, für jedes Kind ab Geburt bis zum vollendeten 2. Lebensjahr eine 120 L Windel-Tonne (6-wöchentliche Entleerung) zur Verfügung zu stellen.

Wenn Sie dieses Angebot der Gemeinde Höhnhart nutzen möchten, füllen Sie bitte den nachstehenden Online-Antrag aus. Im Gemeindeamt erhalten Sie zu den Öffnungszeiten ihre Windel-Tonne.

Die Windel-Tonne sowie die Entleerungen sind für Sie zur Gänze kostenlos. Bei der Abholung der Tonne im Gemeindeamt ist lediglich eine Kaution in der Höhe von 50 € zu hinterlegen. Diese erhalten Sie bei Rückgabe der Tonne (in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand) wieder zurück.

Kriterien zur Förderung der Windel-Tonne

  • Die „Windel-Tonne“ wird von der Gemeinde Höhnhart ab Geburt ihres Kindes (ab 01.01.2018) bis zum vollendeten 2. Lebensjahr kostenlos (ausgenommen 50 € Kaution) zur Verfügung gestellt.
  • Die Windel-Tonne ist eine 120 L Restmülltonne mit Laufrädern, die alle 6 Wochen zu den Müllabfuhrterminen der Gemeinde Höhnhart entleert wird. 
  • Auf dieser Tonne befindet sich ein rotes Pickerl der Firma Katzlberger und ein Aufkleber der Gemeinde Höhnhart mit der Aufschrift „Windel-Tonne“. 
  • Bei Erhalt dieser Tonne sind 50 € Kaution in BAR zu bezahlen. 
  • Sie erhalten die 50 € Kaution zurück, wenn die Tonne in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand ins Gemeindeamt zurückgebracht wird. 
  • Sollte die Tonne beschädigt bzw. zur Gänze kaputt sein, so wird Ihnen von den 50 € Kaution nur mehr der Restbetrag auf den offiziellen Restmülltonnen-Verkaufspreis der Gemeinde Höhnhart erstattet. 
  • Sollten Sie die Tonne nach dem vollendeten 2. Lebensjahr ihres Kindes nicht innerhalb von 14 Tagen zurückbringen, so wird Ihnen seitens der Gemeinde Höhnhart automatisch die Gebühr für die 6-wöchentliche Restmüllabfuhr verrechnet. 
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Windel-Tonne. 
  • Die „Aktion“ Windel-Tonne ist nur gültig, solange der Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Höhnhart aufrecht ist.


Vereinbarung

Bei Abholung der Tonne in der Gemeinde ist eine Vereinbarung zu unterschreiben, in der alle Hinweise (über Kaution, Rückgabe usw.) für den Benutzer angeführt sind.